In der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Feuerwehren" (GUV 67.13) sind für Ausrüstungen und Geräte regelmäßige Prüfungen vorgeschrieben. Art, Zeitpunkt und Umfang der Prüfung ergeben sich aus dieser Geräteprüfordnung.

Die Prüfungen in dieser Geräteprüfordnung können von Sachkundigen durchgeführt werden, sofern nicht ausdrücklich auf die Prüfung durch einen Sachverständigen hingewiesen wird.

Sachkundiger für die Durchführung der jeweiligen Prüfung ist, wer aufgrund fachlicher Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der zu Prüfenden Ausrüstung bzw. des zu prüfenden Gerätes hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen) soweit vertraut ist, daß er den arbeitssicheren Zustand der jeweiligen Ausrüstung bzw. des jeweiligen Gerätes beurteilen kann.

Sachkundige sind insbesondere die für die jeweilige Prüfung nach landesrechtlichen Bestimmungen ausgebildete und mit diesen Arbeiten beauftragte Personen sowie Fachkräfte der Hersteller, die für die Durchführung von Prüfungen ausgebildet und beauftragt sind.

Überprüfung nach GUV 67.13

 

 

 

 

 

 

 

 

Prüffristen:

 

Nach jedem Einsatz, mindestens jedoch einmal Jährlich, ist eine Sichtprüfung von einem Sachkundigen für diese Geräte durchzuführen.

Alle 3 Jahre oder wenn Zweifel an der Sicherheit oder Zzuverlässigkeit bestehen, ist eine Funktions- und Belastungsprobe von einem Sachkundigen durchzuführen.

 

 

 

Ansprechpartner:

IHT GmbH                                      

Feuerwehr & Rettungssysteme 

Bruchwiesenstraße 47                               

64380 Roßdorf

Tel. 06071/74416            

Fax.06071/951535                              

e-mail:iht.gmbh@t-online.de

 

 

 

 

Rettungssatz aus Bj. 06/1976